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1. Abschluß des Vermittlungvertrages
Der Vermittlungsvertrag, den der Reisende dem Reisevermittler mit seiner Anmeldung, die schriftlich auf unseren
Formularen erfolgen muß, anbietet, kommt mit der Bestätigung der Reisevermittlung zustande. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren
Vertragliche Verpflichtung wie für seine eigenen.
2. Leistungen
Die vermittelten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Prospekte der einzelnen Anbieter
sowie aus den Angaben in der/den Reisebestätigung(en). Nebenabreden, die den Umfang vertraglicher Leistungen ändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung
3. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigungen ist eine Anzahlung auf den Gesamt(paket)reisepreis zu leisten.
Diese ergibt sich aus den einzelnen im Paket zusammengestellten, geforderten Anzahlungen der jeweiligen Anbieter. Eventuelle weitere Anzahlungen nach den Reiseverträgen sind fristgemäß an uns zu bezahlen.
Die Restzahlung ist in jedem Fall spätestens 30 Tage vor Reiseantritt per Banküberweisung zu leisten. Wenn bis Reiseantritt der Reisepreis trotz Mahnung und Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist,
kann Canada Dream Tours die Herausgabe von Reiseunterlagen verweigern. Weitere vertragliche Rechte von Canada Dream Tours bleiben vorbehalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Das Recht zu Leistungs- und Preisänderungen richtet sich nach den Verträgen mit den einzelnen Veranstaltern
bzw. Leistungsträgern. Darüber werden wir Sie unverzüglich informieren.
5. Reiseantritt
Der Teilnehmer ist bei Touren mit individueller Anreise selbst dafür verantwortlich, zu dem von Ihm gebuchten Flug
und Aktivitäten oder in der Reisebestätigung genannten Zeitpunkt rechtzeitig am vereinbarten Ausgangsort bereitzustehen. Bei Nichtantritt der Reise ist es Sache des Reisenden sich um eine eventuelle Rückerstattung
des Reisepreises zu bemühen.
6. Rücktritt bzw. Umbuchung durch den Reisenden:
Macht der Kunde von einem eventuellen Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat er dies schriftlich mitzuteilen
und hat anstelle des Reisepreises die Stornogebühren der Leistungsträger vor Ort und an uns zu bezahlen. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Aufwendungen bei kurzfristigen (Um-)Buchungen wie z.B.
telefonische Reservierungen, Anfragen und Buchungen, gehen zu Lasten des oder der Reisekunden, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort oder schnellstmöglich mit dem gesamten Reisepreis zu bezahlen.
7. Haftung:
Da wir uns als reine Vermittlungsagentur verstehen, haften wir nicht für die Erbringung der Leistung von uns vermittelter Unternehmen.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungs- und Leistungsbedingungen dieser Unternehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich machen.
Des weiteren weisen wir darauf hin, daß wir bei Teilnahme an Aktivtouren bzw. Reisen mit Aktivprogrammen oder Wildnistouren auch nicht für Unfälle haften. Dies gilt insbesonders für Trekking, Rafting, Kanufahren,
Hubschrauberflüge (Heli-Skiing), Reiten und ähnlichen Aktivitäten. Canada Dream Tours empfiehlt allen Reiseteilnehmern von Reisen mit Expeditionscharakter zu ihrer eigenen Sicherheit zum Abschluß einer Unfallversicherung.
Für Flugverspätungen und sonstige Verspätungen haftet Canada Dream Tours nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen ist.
Kein Sicherungsschein muß gem. § 651k Abs. 3 BGB ausgehändigt werden bei Leistungen die nicht als Pauschalreisen anzusehen sind.
8. Beanstandungen und Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung beizutragen
und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Beanstandungen sind gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger unverzüglich geltend zu machen.
9. Führerschein:
Für die Anmietung von Fahrzeugen aller Art ist ein nach deutschem Recht gültiger Führerschein
für das gebuchte Fahrzeug erforderlich und vor Ort vorzulegen.
10 . Versicherungen:
Canada Dream Tours empfiehlt, eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall / Krankheit abzuschließen.
11. Paß- und Visabestimmungen:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Ebenso hat er für die Gültigkeit der Ausweispapiere Sorge zu tragen. Für U.S. A. und Kanada muß diese nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen. Unterstellt wird grundsätzlich, daß der Reisende
deutscher Staatsbürger ist. Falls dies nicht zutreffen sollte, so muß der Reisende Canada Dream Tours darauf aufmerksam machen.
12. Gültigkeit und Gerichtsstand:
Preisänderungen sind vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle Informationen
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies nicht den Ausschluß der übrigen Bedingungen zur Folge. Für den Fall, daß der
Reisende nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von
Canada Dream Tours gegen den Reisenden der Gerichtsstand Schramberg vereinbart.
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